10.
Jul
2010

Tschechien: Gesetzesnovelle bringt Nichtigkeit von Adressbuchschwindelverträgen

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In Tschechien hat man offenbar erkannt, dass es mit dem Kuschelkurs gegenüber den Adressbuchschwindlern nicht weiter gehen kann. Man packt sie, wo allein es wirklich schmerzt - beim Geld.

Wie auf adressbuchbetrug-info.net berichtet wird, ist zum 01.07.2010 in Tschechien eine Novelle des Handelsgesetzbuches in Kraft getreten. 

adressbuchbetrug-info.net berichtet über die Novelle:

"§ 46 Absatz 5 wird dabei konkret auf Adressbuch-, Telefon- und andere Verzeichnisse eingegangen."

Und weiter:

"Selbst wenn bei einem Angebot nur gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 44-52) verstoßen wird, ist der Vertragsabschluss insgesamt null und nichtig."

Auch in Österreich fordert Berichten der Tageszeitungen "Der Standard" sowie der "Wiener Zeitung" zufolge die derzeit in einer großen Koalition mit der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) befindliche  Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) ähnliche vertragsrechtliche Sanktionen für  Fälle von Telefonbetrug, während die für das Justizressort zuständige ÖVP hingegen lediglich eine Stärkung des Rücktrittsrechts der Betroffenen vornehmen will. 


KommentarOffenbar hat man bei unseren tschechischen Nachbarn längst erkannt, dass die massenhaft stattfindenden und industriell organisierten Verstöße gegen Wettbewerbsnormen nicht nur eine Taktik darstellen, die auf der Angst der Opfer basieren, sondern vor allem auch, dass diese Masche nur zu bekämpfen ist, wenn statt nachgelagerter Verfolgung die Geldzuflüsse durch Zahlungen von Opfern frühzeitig und effektiv abgeschnitten werden. Dies geht am besten durch klarere Regeln, die alle verstehen. So durch die: Vertrag durch Wettbewerbsverstoß, dann Nichtigkeit. 

In unzähligen Aufsätzen und Festschriften hochangesehener Damen und Herren wird das deutsche Wettbewerbsrecht als Erfolgsmodell der sich selbst regulierenden Wirtschaft gelobt. Ich meine, wie bei vielen anderen Dingen in Deutschland auch lügt man hier sich und den Bürgern gröblichst in die Tasche. Wir haben im Wettbewerbsrecht allenfalls ein Schön-Wetter-System, dass im stürmischen Wind der Globalisierung seit Jahren komplett versagt. Wettbewerbsverstöße, insbesondere solche zu Lasten von Verbrauchern bis hin zu Massenbetrügereien sind in Deutschland mehr als in anderen Ländern an der Tagesordnung und werden nur verspätet und völlig unzureichend verfolgt. Das Problem ist mit einem Satz beschrieben: Es lohnt sich, in Deutschland Wettbewerbsverstöße zu Lasten von Verbrauchern und rechtstreuen Wettbewerbern zu begehen. Wenn der Abzockmarkt in den letzten Jahren ein deutliches Urteil gesprochen hat, dann dieses. Falls diese Erkenntnis noch nicht völlig bis in die höheren Etagen des deutschen Wettbewerbsrechts gedrungen sein sollte: Vielleicht fragen die Damen und Herren ausnahmsweise mal nicht den Kollegen oder die Kollegin vom anderen Lobbyistenverband, wohlfinanziert durch Zuwendungen von Großkonzernen, sondern Leute auf der Straße. Manchmal hilft's ja vielleicht beim Erkenntnisgewinn.

Man wünschte sich daher, dass endlich auch der deutsche Gesetzgeber aufwacht und die Abzocker auf gleiche Weise aus ihrem deutschen Eldorado vertreibt. Aber sicher wird es auch bei der nächsten UWG-Novelle in den Anhörungen wieder "sachverständige" Professoren und Verbandslobbyisten geben, die trotz unübersehbares Handlungsdrucks des Gesetzgebers wieder keinerlei eigene sinnvolle Vorschläge anzubieten haben, erneut von Bestandsaufnahmen und Prüfaufträgen schwafeln der wirksamen Sanktionierung von massiven Wettbewerbsverstößen wie Telefonabzocke, Abofallen und Adressbuchbetrug durch Anordnung der Nichtigkeit abgeschlossener Verträge mit solch schlagenden Argumenten entgegentreten wie einer angeblichen Systemwidrigkeit vertragsrechtlicher Sanktionen.

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