Beitragsarchiv
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Zeugenaufrufe/Tatzeugen
Die Kanzlei Richter Berlin sucht Zeugen, die Angaben zu den Hintermännern der Werbefaxaussendung "HR Datendienst" und "Gewerberegisterzentrale" machen können.
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Zeugenaufrufe/Tatzeugen
Eine Mandantin aus Wolfen erhielt Mitte 2008 ein Spamfax eines unbekannten Absenders mit unerbetener Werbung für Branchenbucheinträge.
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das Allerletzte/das allerletzte
Das Ulmer Logistikunternehmen DIREKTexpress Holding AG hatte dieser Tage besondere Unterhaltung zu bieten.
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Gewerblicher Rechtsschutz/Urheberrecht
Der I Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat heute entschieden, das internetbasierte Videorcorder urheberrechtswidrig sein können und daher in der Regel illegal sind.
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das Allerletzte/das allerletzte
Von dem Rosa Riesen und seiner hässlichen Tochter ist man ja allerlei gewohnt: Desorganisiert, planlos, gern auch mal selbst spammend.
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Gewerblicher Rechtsschutz/Wettbewerbsrecht
Das Oberlandesgericht Hamburg hat es einem Internet-Versicherungsvergleich untersagt, einen Vergleich privater Krankenversicherung anzubieten, ohne den beschränkten Kreis der in den Vergleich einbezogenen Versicherungsgesellschaften konkret zu umreißen.
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Zeugenaufrufe/Tatzeugen
+++ Spamfax mit unerbetener Werbung für Tinten- und Tonerpatronen +++ Verdächtige ermittelt +++ weiterhin Zeugen gesucht +++
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Gewerblicher Rechtsschutz/Wettbewerbsrecht
Das Landgericht Kleve hat entschieden, dass das Angebots von Rechtsanwälten an einen mit einer Terminsvertretung zu beauftragenden Kollegen, intern die Gebühren zu teilen, nicht wettbewerbswidrig ist, sofern gegenüber dem Mandanten die vollen gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden.
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Verbraucherschutzrecht/Telekommunikationsrecht
Die Staatsanwaltschaft München hat in der vergangenen Woche die Geschäftsräume des Fernsehsenders RTL2 durchsucht.
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Verbraucherschutzrecht/Internet-Abofallen
Das Amtsgericht Gummersbach hat die Klage eines Abofallen-Betreibers zurückgewíesen, der zwar die Kostenpflichtigkeit seines Angebots nicht verschwieg, jedoch die genaue Höhe der anfallenden Abonnement-Gebühren in seinen AGB, die sich auf einer anderen, verlinkten Webseite befanden, versteckte.
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