Verbraucherschutzrecht/Adressbuchschwindel
Einem nun veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs ist zu entnehmen, dass der I. Zivilsenat eine Entscheidung des Wettbewerbssenats des OLG Frankfurt gebilligt hatte, wonach die seitens der Neuen Branchenbuch AG versandten Eintragungsoffertenformulare in unlauterer Weise über ihren Werbecharakter täuschten.



