Verbraucherschutzrecht/Adressbuchschwindel
Das Amtsgericht Wiesbaden wies eine Klage der DPM Presse- u. Medienverlag GmbH ab, die unter der Geschäftsbezeichnung "Deutsches Gewerbeverzeichnis für Industrie, Handel und Gewerbe" Vertragsangebote in täuschender Aufmachung verschickt.


