Entscheidungen - Zivilgerichte/Bezirk OLG Köln
Redaktioneller Leitsatz:
Ein Diensteanbieter, an den ein Auskunftsersuchen gem. § 13a UKlaG wegen unerwünschter Werbung gerichtet wurde, muss im Falle der Rufnummernportierung an einen anderen Netzbetreiber zumindest eine Negativauskunft erteilen.


