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Entscheidungen - Verwaltungsgerichte/Bezirk OVG Koblenz (Rheinland Pfalz)
Ein Student, der mit Hauptwohnsitz in der elterlichen Wohnung und am Studienort als Nebenwohnsitz gemeldet ist, ist nicht zur Zweitwohnungssteuer heranzuziehen, weil diese Art des Wohnens in zwei Wohnungen nicht die Vermutung der besonderen steuerlichen Leistungsfähigkeit begründet.
Dienstag, 22. April 2008 | 1706 Zugriffe | PDF



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