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Gewerblicher Rechtsschutz/Markenrecht
Das Landgericht Köln hat im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass die Buchstabengruppe "VZ" eine hinreichende Kennzeichnungskraft aufweist und markenrechtlich geschützt ist.
Montag, 18. August 2008 | 1517 Zugriffe | PDF



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