Strassenverkehrsrecht/Verkehrsordnungswidrigkeiten- und -strafrecht
+++ Schädiger hat für Verzögerungen bei der Ersatzwagenbeschaffung durch fehlende Kreditwürdigkeit des Geschädigten einzustehen +++ Berufungsgericht spricht Nutzungsausfall für insgesamt 155 Tage zu +++


