Absurditäten in einer (noch immer) geteilten Stadt
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Liege der frühere Arbeitsplatz in einem Gebäude genau auf der ehemaligen Grenze zwischen dem ehemaligen Ost- bzw. West-Berlin, so sei für die Frage, ob der höhere West- oder der niedrigere Ost-Höchstsatz an Arbeitslosengeld bezogen werden kann, die Lage des Haupteingangs des Gebäudes, nicht die Lage des Schreibtischs des Antragstellers entscheidend.
Hier lag der Schreibtisch im Westen, der Haupteingang im Osten: Es gab nur die Ost-Kohle. Ohne Worte.
Quelle: spiegel.de Artikel "Warum ein Wessi nur Ost-Stütze bekommt"
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