Das breites überparteiliches Aktionsbündnis "Freiheit statt Angst" hatte zu den Protesten aufgerufen. Unter anderem die Grünen, die Linke, die FDP, die Piratenpartei sowie Gewerkschaften und Berufsverbände hatten den Aufruf unterstützt und waren auf der Demonstration mit Redebeiträgen vertreten. Geradezu symbolisch fand die Abschlusskundegebung vor dem Tower der Deutschen Bahn AG statt, die wie etliche andere Konzerne systematisch heimlich ihre Mitarbeiter bespitzelt hatte.
Am Ende der weitgehend friedlich verlaufenden Demonstration kam es am Rande zu vereinzelten Rangeleien zwischen Polizeikräften und Demonstranten.Ein derzeit im Internet verbreitetes Video zeigt jedoch einen erschreckend brutalen Übergriff von Berliner Polizeibeamten auf einen - soweit erkennbar - friedlichen Demonstrationsteilnehmer, der anschließend offenbar verhaftet wurde. Als eine der ersten großen Medien berichtete die Berliner Tageszeitung taz bereits in der Nacht über den Vorfall. Der Chaos Computer Club sucht dringend Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben an mail [at] ccc.de. Weiterhin haben Aktivisten eine Webeite für das Sammeln von Beweismittel zu den Vorfällen eingerichtet.
Die technisch entwackelte Version des Videos des Polizeiübergriffs:
Lightbox
Hier ein weiteres Video, dass offenbar vor dem oben gezeigten Vorfall gedreht wurde und auch den Herrn im blauen Hemd zeigt, wie er einen Polizisten bittet, seine Dienstnummer zu benennen:
Lightbox
Ein drittes Video zeigt den Polizeiübergriff aus einer anderen Perspektive:
Lightbox
Nach meinem persönlichen Eindruck verlief die Demonstration bis auf einige wenige kurzzeitige Vorfälle durchweg friedlich. Dies gilt auch für das Verhalten der eingesetzten Polizeikräfte. Wie fast immer kam es hinterher seitens einiger weniger Personen zu den fast schon obligatorischen Rangeleien mit der Polizei. Was sich aber offenbar dann am Rande abgespielt hat, ist unfaßbar. Man könnte bei der Betrachtung der Bilder fast den Eindruck bekommen, es sei in Berlin lebensgefährlich, Zeuge polizeilicher Maßnahmen zu werden, dabei Fotos oder Aufzeichnungen zu machen oder gar nach Nummern der agierenden Polizisten zu fragen. Was auch immer der Hintergrund dieses Vorfalls gewesen sein könnte: Keine Beleidigung, kein Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen, keine kriminelle Vortat eines Verdächtigen oder was auch immer hier als grund angegeben werden mag, dürfte derart exzessive Gewaltanwendung rechtfertigen. Nach den Vorfällen um die Verwendung verbotener Quarzhandschuhe durch Berliner Polizisten scheint es fast so, als hätte die Berliner Polizei ein massives Problem, kriminelle Gewalttäter aus ihren eigenen Reihen auszusieben.Es ist zu hoffen, dass sich die Führung der Berliner Polizei sich nicht nur wortreich von derart brutalem Vorgehen distanziert, sondern dass - wie im Fall der Quarzhandschuehe - auch die unbeteiligten Kollegen der betroffenen Einheit eine derart brutale Prügelorgie nicht decken werden. Der Berliner Polizeipräsident Glietsch und die Staatsanwaltschaft Berlin werden gut daran tun, hier sofort lückenlose Aufklärung zu betreiben und dann etwaige Straftäter - auch soweit sie Polizeiuniformen tragen - unnachgiebig dienst- und strafrechtlich zu verfolgen. Derartige Szenen sind Polizebehörden eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig.
Angesichts der Qualität des Videos, sondern auch denkbare Ausreden, etwa als Straftäter zu bewertende Personen seien leider, leider unter ihren Uniformen nicht identifizierbar, entfallen. Und falls es unabhängig von diesem außergewöhnlich gut dokumentierten Fall noch Zweifel gab, dass die von Glietsch geforderte namentliche Kennzeichnung von Polizeibeamten im Einsatz dringend notwendig ist, sollte sich diese Argumente hoffentlich hiermit politisch erledigt haben.
Update 13.09.2009 15.30 Uhr:
Meine Strafanzeige
ging soeben vorab per Fax an die Staatsanwaltschaft Berlin. Nun sollen erst einmal die Ermittlungsbehörden das Wort in dem Fall haben.Update 13.09.2009 17.30 Uhr:
Die in Medienberichten bereits gerüchteweise angekündigte Pressemitteilung der Berliner Polizei liegt vor:
"Nachdem der Aufzug den Endplatz gegen 18 Uhr 40 erreicht hatte, verweilten zunächst noch etwa 2.000 Personen am Potsdamer Platz, die sich bis 20 Uhr auf rund 300 reduzierten. Die Veranstaltung wurde gegen 21 Uhr 30 vom Versammlungsleiter beendet, woraufhin auch die letzten Anwesenden den Platz verließen.Auch wenn das man aus dem Behördendeutsch übersetzt und die generell gebotene Zurückhaltung bei derartigen Presseerklärungen in Betracht zieht - es hört sich sehr einseitig an. Selbst wenn durch das Opfer im blauen Hemd ein derartiger Versuch unternommen worden und seine Festnahme zur Aufnahme von Personalien erforderlich gewesen wäre - das war soweit erkennnbar nicht etwa eine Gewaltanwendung zur Festnahme, sondern offenbar aus anderen Gründen. Möglicherweise zur Bestrafung. Die Sequenz
Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der 37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam zur Behandlung in ein Krankenhaus.
Die Vorgehensweise der an der Festnahme beteiligten Beamten einer Einsatzhundertschaft, die auch in einer im Internet verbreiteten Videosequenz erkennbar ist, hat die Polizei veranlasst, ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten. Das Ermittlungsverfahren wird durch das zuständige Fachdezernat beim Landeskriminalamt mit Vorrang geführt."
"Hierbei griff ein Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort."verdeckt angesichts der im übrigen recht detaillierten Berichte, insbesondere auch über die angeblich vorausgegangene Gefangenenbefreiung jedenfalls den wesentlichen Aspekt der massiven Gewalteinwirkung auf den Demonstranten im blauen Hemd. Dieser einseitige Zungenschlag der Presseerklärung nährt wohl zu Recht Spekulationen, wie die Presserrklärung womöglich ausgesehen hätte, wenn das Video nicht existierte oder jedenfalls nicht derartige Verbreitung gefunden hätte. Dennoch sollte man nun erst einmal das Landeskriminalamt seine Arbeit machen lassen.
Update 13.09.2009 20.15 Uhr:
Florian Holzhauer berichtet im lawblog des Kollegen Vetter über eine Gegendarstellung auf der Webseite des Berliner Bloggers Adrian Lang, die derzeit nicht abrufbar ist, da die Webseite offenbar unter der Last der Aufrufe zusammengebrochenen ist. Der zitierte Auszug aus der Gegendarstellung lautet:
"Die genannte Überprüfung fand in der Linkstraße, also dem Ort des weiteren Geschehens, statt. Ich habe dort bis zur ersten Festnahme keine Störung bemerkt. Diese Festnahme fand laut Zeugenaussage während eines Interviews statt (von dem Interview dürfte es eine Tonaufnahme geben, die das belegt). Von einer massiven Störung kann also auch hier nicht gesprochen werden. Der erwähnte 37-Jährige ist wohl der Radfahrer. Sein störendes Verhalten bestand darin, nach der (in der Pressemeldung nicht erwähnten ersten Verhaftung) eine Dienstnummer zu verlangen. Anders als andere Personen kam er dem „Platzverweis“ sehr schnell nach, wie auf dem Video erkennbar. Dass „ der Mann keine Anstalten machte, dem [Platzverweis] nachzukommen“, ist offensichtlich falsch. Dieser Platzverweis bestand bsw. darin, dass ein Beamter mir aggressiv entgegenschrie: „Sie stellen sich jetzt besser nicht vor das Fahrzeug“. Auf meine Nachfrage wiederholte er die Aussage und schritt drohend auf mich zu. Personen, die dabei waren die Straße zu verlassen wurden teilweise zur jeweils anderen Straßenseite geschubst. In dem Fahrzeug befand sich die vorher Festgenommene.
Keiner der Anwesenden machte Anstalten, eine Gefangenenbefreiung zu versuchen. Wie im Video teilweise am Rand sichtbar ist, waren die wenigen sich im direkten Umfeld befindlichen Personen damit beschäftigt, sich vor den Schlägen der Polizei zu schützen. Auf meiner Seite des Geschehens befanden sich außer mir lediglich zwei Personen (Bei dem Jugendlichen handelt es sich vermutlich um den Verletzten, später ebenfalls Festgenommenen, der andere Mann im weißen Hemd war etwas älter), die auf dem Boden lagen und geschlagen wurden. Ich schirmte zuerst den einen, dann den anderen ab und half ihnen auf, bei dem Verletzten half wie im Video erkennbar ein Polizist. Der Mann im weißen Hemd lag völlig passiv auf dem Boden und schützte sein Gesicht mit einem Arm. Von einer versuchten Gefangenenbefreiung war also auf meiner Seite nichts erkennbar. Nicht erwähnt wird die spätere Festnahme des Verletzten, der laut Zeugenaussage ebenfalls um eine Dienstnummer bat."
Update 14.09.2009 10.00 Uhr:
Inzwischen ist ein weiteres Video aufgetaucht, dass offenbar zeitlich vor dem ersten gedreht wurde. Es zeigt den Mann im blauen Hemd, wie er von einem Polizeibeamten mit seinem Fahrrrad weggeschubst wird und daraufhin einen Beamten um Bekanntgabe seiner Dienstnummer bittet. Hieraus kann man schließen, dass der Mann womöglich renitent und für die Polizeibeamten lästigerweise seine Rechte einforderte. Der Beamte gibt die Dienstnummer nicht bekannt, sondern wendet sich Das Bild rundet sich ab. Die Story einer angeblichen Gefangenenbefreiung, die das Geschehen allein sowieso nicht rechtfertigen könnte, ist dadurch nicht eben wahrscheinlicher geworden.
Update 14.09.2009 22.00 Uhr:
Nunmehr wurde bekannt, dass eines der Opfer des Polizeiübergriffs, jener "Mann im blauen Hemd" alias der "37 jährige Radfahrer" von der Kanzlei des Berliner Rechtsanwalt Johannes "Jony" Eisenberg vertreten wird. Es handelt sich um einen geradezu legendären Anwalt, Mitgründer der Tageszeitung taz und einen der bundesweit renommiertesten Presserechtler. Eisenberg hat sich heute die Presseerklärung der Polizei vorgenommen und beschreibt diese in einer eigenen Presseerklärung vom heutigen 14.09.2009 als Verdunkelungsaktivität (von Verdunkelung spricht man bei einer Manipulation von Beweismitteln):
"ich vertrete das auf der Videoeinspielung des Chaos-Computer-Club abgebildete Opfer der Straftat von Polizeibeamten im Anschluß an die Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung, den sogenannten "37-jährigen Fahrradfahrer". DerPolizeipräsident behauptet in seiner Presseerklärung .. http://www.berlin .de/polizeilpresse-fahndung/archiv/138631/index.html: ..Eine bessere Wahl als Eisenberg hätte das Opfer im konkreten Fall kaum treffen. Der Eisenberg gilt als erfahrener Prominentenanwalt, der engagiert und teilweise auch recht ernergisch die Rechte seiner Mandantschaft vertritt. Er dürfte die Idealbesetzung sein, um die denkbaren Versuche eines Polizeiapparats zur Verdunkelung des Geschehens zu verhindern, sofern dies dem Interesse seines Mandanten entspricht.
"Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt verhinderten. Der Unbekannte entfemte sich anschließend vom Tatort. Der 37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam zur Behandlung in ein Krankenhaus."
Diese Darstellung ist falsch , sie dient ersichtlich der Verdunklung des wahren Sachverhaltes. Die Überprüfung des Lautsprecherwagens fand ca. 30 Minuten vor dem Ereignis statt.
Mein Mandant ist Augenzeuge eines aus seiner Sicht unverhältnismäßigen polizeilichen Gewalteinsatzes gegenüber einer Frau geworden und hat daran beteiligte Polizeibeamten nach der Dienstnummer gefragt. Diese weigerten sich, dieDienstnummer herauszugeben und verlangten, daß die Straße in der Nähe der Lautsprecherwagen des Chaos-Computer Clubs und eines weiteren Lautsprecherwagens geräumt würde. Der Mandant hat sich daraufhin mit seinem Fahrrad auf den Bürgersteig begeben, wie von der Polizei geheißen. Er wurde daraufhin - der Mandant ist eher von kleiner Statur und schmächtig - von hinten ergriffen von einem Polizeibeamten, auf das Straßenland zurückgerissen, etwa 3 m über das Straßenland gezogen und geschubst, sodann in Schwitzkasten genommen, von einem zweiten Polizeibeamten ins Gesicht geschlagen, zu Boden gestoßen, dort mit dem beschuhten Fuß getreten und dann blutend in den Schwitzkasten genommen und mit dem Kopf 2 x gegen einen Lautsprecherwagen von Demonstrationsteilnehmer geschlagen, und sodann in ein Gefangenentransportfahrzeug verbracht, und dort weiter mißhandelt. Zu keinem
Zeitpunkt hat sich der Mandant polizeilichen Weisungen oder gar einem Platzverweis widersetzt. Ihm ist weggenommen worden eine handschriftliche Aufzeichnung, die er sich gemacht hatte, um den Beamten zu identifzieren, der der eingangs erwähnten Frau unverhältnismäßige Gewalt angetan hat.
Keine Rede kann nach meinen Feststellungen, die auf der Durchsicht von mehreren Videos und und der Schilderung meines Mandanten sowie mir schriftlich überlieferten Zeugenaussagen beruhen, davon sein, daß ein Dritter versucht hat, meinen Mandanten zu befreien. Der Dritte war lediglich, wie es im Zusammenhang mit gewalttätigen Übergriffen von Polizeibeamten immer wieder geschieht, zur falschen Zeit am falschen Platz und hat kritisch gefragt nach der Behandlung meines Mandanten. Er ist dafür niedergestreckt worden.
All dies ist durch 4 Videosequenzen und Standbilder sowie die Zeugenaussagen der die Video- und Fotoaufnahmen tätigen Personen belegbar und belegt.
Wir stellen derzeit die vorhandenen Beweismittel zusammen und werden sie dem Herrn Generaltaatsanwalt überreichen, um weitere Verdunklungsaktivitäten vorzubeugen."
Der Tagesspiegel berichtet unterdessen, zwei der auf dem Video erkennbaren Polizisten seien in andere Dienstellen versetzt worden und hätten vorläufig neue Aufgaben übernommen.
Im Polizistenforum copzone.de wird der Fall ebenfalls seit Sonnabend abend diskutiert. Neben erschreckenden, auf das Prügel-Video bezogenen Äußerungen wie die des Users "Duroplastik"
"Wasn los, könnt ihr euch nicht mehr bei Indy ausweinen? Ihr habt keine Ahnung vom Sachverhalt und schaut euch nur ein dämliches Vid an zu dem es nur eine notdürftige Beschreibung gibt.oder des Users "schutzmann_schneidig"
Ansonsten sah das nach einer ordentlichen FE aus, Widerstand mit einfacher körperlicher Gewalt gebrochen, FE abgesichert und weggebracht. Ich gebe zu sieht etwas grob aus aber die Kollegen werden ja auch nicht fürs schön sein bezahlt."
"Auch ein Sperren gegen polizeiliche Maßnahmen ist ein Widerstand, der selbstverständlich gebrochen werden darf/muss.oder des Users "Mainzelmann2001"
Sieht nicht immer schön aus, aber manchmal sind auch Schläge erforderlich, um den Probanden locker zu machen."
"Was geht da zu weit?oder des Users "funkybird" (womöglich ein Troll-Posting)
Es wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Der Radfahrer trollte sich. Entweder verstieß er gegen die Weisung Platzverweis, oder er beleidigte, wie auch immer sollte er festgenommen werden.
Er wurde am T-Shirt gepackt, zurückgezogen, zu Boden gebracht und festgenommen. Natürlich kurz und heftig, aber die Zeit zum diskutieren war vorbei.
Und dass der andere eins auf die Nase bekam, liegt wohl daran dass er mit dieser zu weit vorn war.
Man sollte seine Nase nicht überall reinstecken.
Und Verhalten ggü. PVB. Is ganz einfach. Wenn PVB sagt, da gehts nicht durch, gehts da nicht durch und dann geht man außenrum.
Fertig.
Ganz einfach.
"Das rumgeweine kann ja nicht sein. Wenn sich jemand in Gefahr begibt, dann kommt er auch darin um.die einen fragen lassen, ob diese (falls es denn tatsächlich solche sind) Polizeibeamten im Rahmen ihrer Ausbildung beim Thema "Verhältnismäßigkeit" komplett gefehlt haben oder ob sich die aufscheinende Grundhaltung im Laufe der Dienstzeit eingeschlichen hat, gibt es dort auch ausgewogenere und auch recht kritische Beiträge zu lesen. In jedem Falle sehr interessant, das ganze auch mal aus der Sicht der Polizeibeamten zu verfolgen, die - das sollte nicht vergessen werden - überwiegend angemessen handeln und in zum Teil recht gefährlichen Situationen ihren Kopf hinhalten müssen.
Also, ganz einfach wenn ihr nicht vermöbelt werden wollt, dann haltet Euch halt fern. Den Schwachsinn mit 'Freund und Helfer' glaubt ihr doch auch nicht mehr.
Sagen wir doch wie es ist: Wir sind da für Ordnung zu sorgen und wenn es sein muss (so wie hier in diesem Video) dann fall eben etwas Spähne beim Hobeln.
Schade nur, dass wir uns insgesamt immer noch zurückhalten müssen. Letzte Woche mit einem aus China geredet - die Jungs dürfen richtig zugreifen, das ist das, was wir brauchen!"
Update 16.09.2009 17.00 Uhr:
Rechtsanwalt Eisenberg konkretisierte nunmehr die Vorwürfe zur Verdunkelungsgefahr, wie die Frankfurter Rundschau in ihrem Artikel "Anwalt sieht Verdunklungsgefahr" berichtet. Denach sei der Zettel mit Notizen verschwunden, den sich das Opfer in dem Video gemacht hatte. Dieser war offenbar bei der Festnahme in die Hände der Polizei gelangt. Der Polizeisprecher nahm zum Vorwurf der Verdunkelung Stellung, nannte diese übertrieben und äußerte bezüglich des verschwundenen Zettels allen Ernstes, man wisse nicht, wo der Zettel sei,
"wir suchen danach"Nur zur Erinnerung: es handelt sich ganz offenbar um den Zettel, auf dem sich Notizen befanden, nachdem das Prügel-Opfer zuvor nach der Dienstnummer eines Polizisten gefragt hatte. Dies ist im zweiten Video deutlich zu hören und zu sehen und geschah nach Angaben des Opfers, nachdem es eine rechtswidrige Verhaftung einer anderen Frau durch die Polizei beobachtet haben will.
Allmählich wird aus dem Vorfall wohl ein ausgewachsener Skandal und zwar nicht wegen der Handlungen des Polizisten, sondern auch wegen dem, was sich danach herauskristallisiert. Auch wenn man der Berliner Politik und den oberen Polizeibehörden Glauben schenken mag, dass sie die Vorfälle aufzuklären versuchen, so sieht das Ganze doch Tag für Tag immer mehr und deutlicher nach Vertuschung aus. Zwar forderte Polizeipräsident Glietsch bisher schon die Kenntlichmachung von Polizisten mit Dienstnummern gegen erhebliche Widerstände. Guten Willen nehme ich ihm daher unbesehen ab. Jedoch scheint die Politik die untere Führungsebene der Polizei nicht im Griff zu haben. Hier müssen jetzt auch Köpfe rollen, wenn Verdunkelungshandlungen nachweisbar sein sollten. Anderenfalls sollte sich meiner Auffassung nach die Frage der politischen Verantwortung des zuständigen Innensenators Körting stellen.
Gibt es angesichts dieser Entwicklung überhaupt noch ein ernsthaftes Argument, dass gegen die Pflichtnumerierung von Polizisten greift? Auf dem zweiten, zeitlich früher aufgenommenen Video ist deutlich zu sehen, dass die Nachfrage des späteren Opfers bei dem angesprochenen Polizisten nach der Dienstnummer zumindest zunächst nicht befolgt wird. Dies scheint üblich zu sein. Ich selbst war vor vielen Jahren einmal Zeuge eines Vorfalles am Rande einer Demonstration in der Nähe des Berliner Fernsehturm, bei dem drei Berliner Polizisten gemeinsam und offensichtlich vollkommen gesetzwidrig auf einen (geschätzt 14 Jahre) eine Weile türkischen Jungen einprügelten. Auf meine mehrfach gestellte Frage an die drei "Ordnungshüter" nach der Dienstnummer der Beamten wurde ich nur höhnisch beschimpft und mir bedeutet, ich möge mich verziehen.
An den insbesondere aus der zum Teil selbst gewaltbereiten Szene gegenüber der Berliner Polizei geäußerten Vorwürfen, die ich mal mit "systematischer Entfernung von rechtssaatlichen Regeln" übersetzen würde, scheint etwas dran zu sein. Auch gegenüber Gewalttätern hat die Polizei trotz im Einzelfall möglicherweise notwendiger Härte rechtsstaatliches Handeln sicherzustellen. Wer hierzu nicht willens und/oder in der Lage ist, hat im Polizeivollzugsdienst nichts zu suchen. Dies gilt erst recht für diejenigen, die gar nicht mehr zwischen engagierten, meinetwegen damit auch manchmal lästigen Bürgern einerseits und Störern bzw. Straftätern unterscheiden können und/oder wollen. Wenn berechtigte Anliegen von Bürgern derart systematisch mißachtet werden und im Extremfall noch zu Repressialien gegen den unbequemen Bürger führen, dann ist Rechtsstaatlichkeit nur noch eine Worthülse. Pflichtnumerierung ist ein wirksames Mittel, um Exzessen unter dem faktischen Deckmantel der Anonymität und des zumindest vereinzelt anzutreffenden Korpsgeistes vorzubeugen.
Nicht nur sorgfältige strafrechtliche und dienstrechtliche Ermittlungen sind notwendig. Die Politik muss auch präventiv handeln. Jetzt!
Update 16.09.2009 23.00 Uhr:
Mittlerweile hat die Politik reagiert. Die Berliner Polizei wird nach einem Bericht der taz ab 2010 sämtliche Polzeivollzugsbeamten mit Schildern kennzeichnen, auf deren einer Seite der Name und auf deren anderer Seite eine Identifikationsnummer steht. Grundsätzlich soll das Namensschild getragen, in Gefahrensituation kann aber das Namensschild auch auf die Identifikationsnummernseite umgedreht werden. Der Innenausschuss der Berliner Abgeordnetenhauses wird sich am Montag auf Antrag der FDP mit dem Fall des Polizeiübergriffs beschäftigen. Die Polizei, die in einer ersten Pressemitteilung noch das Opfer zum Täter gemacht hatte, rudert inzwischen zurück und betont in einer weiteren Pressemitteilung vom 15.09.2009 18.15 Uhr, dass sie intensiv ermittelt.
Zudem ist ein drittes Video aufgetaucht, dass die Prügelattacke aus einer andern Perspektive zeigt. Es ist nun oben in den Beitrag eingebunden. Weitere Videos sind hier gelistet.
Derweil geht die Diskussion im Polizistenforum copzone.de über den Vorfall weiter und wird selbst mehr und mehr Gegenstand von Betrachtungen im Netz.
Derweil berichtet der Münsteraner Markus Barenhoff in einem beeindruckenden Artikel über eine weitere Glanzleistung der Einsatzkräfte der Berliner Polizei im Zuge des Einsatzes bei der Demonstration. Barenhoff hatte offenbar ein sog. Leatherman, ein Multifunktionswerkzeug mit Taschenmesserfunktion dabei, als er auf die Demonstration ging. Dieses gab er gegenüber ihn kontrollierenden Polizeibeamten nach Belehrung, dass er das nicht dabei haben dürfe, freiwillig ab. Daraufhin wurde er vorläufig verhaftet, für mehrere Stunden in Haft genommen und erkennungsdienstlich behandelt. Falls mal wieder jemand fragt, "wozu man einen Anwalt braucht, wenn man doch nichts verbochen hat", dann sollte er das mal lesen. So funktioniert ein repressiver Apparat eben manchmal: Keiner weiß was, keiner hinterfragt, keiner will einem persönlich was Böses, alles ist nur "Standard", aber das Ergebnis ist erschreckend. Hinterher ist niemand dafür verantwortlich. Wehret den Anfängen!
Twitter
Myspace
Mister Wong
Del.icio.us
Googlize this


http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/derbezirk/reservisten.html
http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/138631/index.html
Sie ist aus meiner Sicht allerdings nicht mit dem Video in Einklang zu bringen, von einer versuchten Gefangenenbefreiung, die jetzt wohl dem Verletzten in die Schuhe geschoben werden soll, ist nichts zu sehen. Eventuell sollte direkt eine Strafanzeige wegen versuchter Rechtsbeugung oder Verfolgung Unschuldiger nachgeschoben werden.
Auch fände ich es im Sinne der Prävention wünschenswert, die nicht direkt beteiligten, aber umstehenden Polizisten zur Verantwortung zu ziehen. In den Sinn kommt mir unterlassene Hilfeleistung, eventuell Strafvereitelung im Amt bei Nicht-Anzeige der prügelnden Kollegen und/oder eventuellem Löschen des Polizeivideos.
Im übrigen kommt es darauf nicht an. Die Videosequenzen zeigen Handlungen, die nicht nur den stillen Gedanken an Rache von Beamten wegen der Notizen des Opfers über Namen von beteiligten Beamten nicht ganz fernliegend erscheinen lassen.
Vielmehr ist soweit ersichtlich auch bei Unterstellung irgendwelcher Gefangenenbefreiungsversuche als wahr diese Gewaltanwendung nicht nur unangemessen, sondern strafbar. Ich möchte solche Beamten nicht in Diensten eines demokratischen Rechtsstaats sehen. Hier ist auch die Dienstaufsicht gefragt.
Weiter so!
http://www.piksa.info/blog/2009/09/13/aufruf-nach-polizeigewalt-bei-der-fsa09-informiert-die-medien/
Von der Macht des Mediums Twitter und seine Breitenwirkung in Bezug auf diesen Artikel bin ich allerdings selbst überrascht; ich hatte mich erst gestern abend einmal zum Testen angemeldet.
Vielen Dank und halten Sie uns bitte weiter auf dem neusten Stand.
Als ich die Videos sah war ich wirklich geschockt und entsetzt.
vielen Dank, dass Sie als Unbeteiligter mit Kanzleibrief einmal eine solche Anzeige aufgesetzt haben. Anderen wäre das evtl. zuviel.
Mehrere solcher Juristen bedarf es, die nicht nur daherreden.
MfG
Ein künftiger Kollege ;)
Erstens weiss die "Gegenseite" dann, wie sie zu ermitteln hat und zweitens kommmt es vor Gericht schlecht an, wenn die Zeugen nicht mehr klar erinnern, was sie im Tatumfeld und was sie erst hinterher im WWW gesehen haben. Und diese Erinnerung zu schütteln, wird für die Verteidiger der Beamten ein leichtes sein.
Wenn ja, wie gut kennt die Polizei die Bürgerrechte?
Eine nummer, die regelmäßig (zB vor jedem Einsatz neu verteilt) wird halte ich für die beste Lösung um sowohl die Polizisten zu schützen, als auch für eine leichte Identifizierbarkeit zu sorgen.
Die sache, das die schilder umgedreht werden können/dürfen halte ich für sinnlos.
Das lässt das ganze zu einer Farce werden.
warum wird immer nur von 2 polizisten gesprochen der dritte im hitergrund des gerangels zu sehen schlägt eindeutig mit nackter faust auf den blaupulli ein
dieser schlag dürfte auch massive verletzungen herrvorgerufen haben
also anzeige gegen den dritten stellen
in sec 42-44 zu sehen wie er blau pulli fixieren will ihn aber nicht halten kann und ihm dafür noch eine reinkloppt
angezeigt gehört der
wir sehen alles
Ist überhaupt ein Platzverweis ohne vorangegangenen Versammlungsausschluss der "Störers" erlaubt?
Hier mag ich aber angesichts der Bilder gar nicht groß über die Rechtmäßigkeit eines Platzverweises diskutieren. Das spielt meines Erachtens überhaupt keine entscheidende Rolle, solange nicht massiver Widderstand gegen die Maßnahme erfolgte, was ich beim besten Willen nicht erkennen kann. Dann und nur dann stellte sich die Frage, ob es ausnahmsweise berechtigter Widerstand gegen eine offensichtlich rechtswidrige Polizemaßnahme gewesen sein könnte. Die Bilder zeigen aber wohl, dass - egal, ob der Platzverweis nun zu Recht erging oder nicht - jedenfalls die Durchsetzung eines Platzverweises auf solche Art und Weise nicht diskutabel sein kann. Selbst eine klare Straftat des Opfers rechtfertigte für sich allein noch nicht so eine Gewaltanwendung!
So dachte ich das auch. Ein Platzverweis nach den Generalklauseln des PolG. (z.b. §34PolGNRW) ist gegenüber einem Versammlungsteilnehmer nicht möglich, da das Versammlungsgesetz als lex specialis über den besagten Generalklauseln steht.
Einem möglichen Störer muss klargemacht werden, was die Konsequenzen weiteren Störens sind.
Interessant ist hierzu die von RA Prof. Dieter Schmalz bearbeiteten Version des BVerfG Beschluss vom 30. 4. 2007 (1 B vR 1090/06).
Immer erst mit § 18 Abs. 3 oder § 19 Abs. 4 VersG Störer ausschließen und dann darf erst des Platz verwiesen werden. Wobei Versammlungsausschluss natürlichen den gleichen Charakter eines Platzverweises hat und somit allein schon aussreichend wäre.
weiß man schon etwas über die mittlerweile etwaig eingetretene Konsequenzen für den Uniformträger (sorry, aber so jemand ist für mich kein Polizist)? Ist ja mittlerweile ein halbes Jahr her und sollte so schwer für die StAw nicht zu ermitteln sein.
Viele Grüße
Marco