05.
Okt
2010

Gewinnspielmafia: Prozesseröffnung gegen Flachsmarkt-Bande vor dem Landgericht Essen

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Vor dem Landgericht Essen begann heute der Prozess gegen drei Callcenterbetreiber, die als "Flachsmarkt-Bande" traurige Berühmtheit erlangte.

Wie der WDR berichtet, wurde heute der Prozess gegen die Betreiber zweier Callcenter eröffnet, die von der Ermittlungskommission "Teleflachs" (nach dem früheren Standort eines der Callcenter am Flachsmarkt in Essen benannt) im Rahmen einer Durchsuchungsaktion festgenommen worden waren. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem im Rahmen eines Rückgewinnungshilfeverfahrens zur Sicherung von Vermögenswerten für Rückforderung von Opfern Konten eingefroren. Besondere Beachtung fand in den Medien vor allem der Umstand, dass sich zur Steigerung der Motivation der Callcenteragenten an den Wänden der Arbeitsräume riesige Bilder befanden, auf denen Dagobert Duck in Bergen von Geld badete

Wie das Landgericht Essen in einer Pressemitteilung berichtet, liegt dem gegen die Angeklagten Ahmet A. (Dortmund), Oktay Ay. (Duisburg) und Markus M. (Duisburg) geführten Verfahren folgender Tatvorwurf zugrunde:

Anklagevorwurf: gewerbs- und bandenmäßiger Betrug

Tatort: Essen, Tatzeit: 10/2009 bis 04/2010

Im Tatzeitraum betrieben die Angeklagten in Essen am Flachsmarkt zwei Callcenter. Als Geschäftsführer der Firma F. Call war der Angeklagte Oktay Ay. eingetragen, während der Angeklagte Ahmet A. als Verantwortlicher der Firma Global ... Ltd auftrat. Praktisch wurden beide Firmen von den Angeklagten gemeinsam unter der Adresse Flachsmarkt, ab März 2010 dann Kopstadtplatz in Essen geleitet. Der Angeklagte M., der erst ab 01.03.2009 zur Firma F. Call stieß, stieg in der Firmenhirarchie schnell auf und fungierte seit Oktober 2009 neben den beiden Geschäftsführern A. und Ay. als leitender Angestellter des Call-Centers und Personalchef der Firma.

Die beiden Call-Center beschäftigten sich hauptsächlich mit der Vermarktung sogenannter „Gewinnspieleintragungsdienste“. Deren Vertrieb lief wie folgt ab:
Zunächst wurden von den Angeklagten von diversen Adressenhändlern Adressdatenbanken angekauft. Hierbei handelte es sich insbesondere um ältere Daten von Lotteriegesellschaften wie SKL, NKL oder Faber. Der überwiegende Teil der Daten bestand aus Namen, Adressen, Geburtsdaten und Telefonnummern von Personen aus dem gesamten Bundesgebiet. Vornehmlich handelte es sich um ältere Menschen.

Anschließend ließen die Angeklagten durch eine ständig steigende Zahl von Mitarbeitern (Call-Center-Agenten) nach dem Zufallsprinzip Personen aus dem angekauften Datenpool anrufen und ließen den Angerufenen sodann wahrheitswidrig vorspiegeln, dass sie an einem kostenlosen Gewinnspiel in Verbindung mit einem Gewinnspieleintragungsservice teilgenommen, nun aber leider die Kündigungsfrist versäumt hätten. Daher seien sie nunmehr verpflichtet, für mindestens drei Monate einen Betrag in Höhe von 89,85 € zu bezahlen, würden aber auch weiterhin in mindestens 600 Gewinnspiele im Internet eingetragen. Nur im Falle der Zahlung sei eine kurzfristige Beendigung des angeblich abgeschlossenen Vertrages möglich. Anderenfalls verlängere sich die Spieldauer um mindestens ein Jahr und die Angerufenen müssten im Falle einer Zahlungsverweigerung mit der Einschaltung von Inkassodiensten, Rechtsanwälten und Schufaeintragungen rechnen.

Die vorgenannten Gewinnspieleintragungsdienste trugen die Produktbezeichnung „Easywin 2009“, „Gewinngarantie 4 U“ und „DreamWin“. Offiziell aufgelegt wurden die Produkte jeweils nacheinander durch die Firma „Global ... Ltd.“ des Angeklagten A.

In Wirklichkeit hatten die Angerufenen Personen weder zuvor an einem derartigen Gewinnspieleintragungsdienst teilgenommen, noch waren sie in der Vergangenheit in die versprochene Anzahl von Gewinnspielen im Internet eingetragen worden. Dies sollte auch zukünftig nicht erfolgen. Bei den für die einzelnen Produkte vorhandenen Internetseiten handelte es sich um bloße Fassaden, die durch den gesondert verfolgten Mohammed T. aus Aachen im Auftrag der Angeklagten erstellt worden waren.

Um in den Besitz der Kontodaten der geschädigten Personen zu kommen und die nachfolgenden Beträgeabbuchen zu können, gaukelten die Mitarbeiter der Firma F. Call vor, die Kontodaten seien bereits bekannt und müssten von dem/der Angerufenen lediglich nochmals bestätigt werden, um die „Kündigung“ des Gewinnspielvertrages wirksam werden zu lassen. Sich weigernden Personen wurden wilde Geschichten von ansonsten bevorstehenden Gerichtsverfahren, Pfändungen etc. erzählt, oder diese an einen anderen CallCenter-Agent übergeben, der sich „als Rechtsabteilung“ vorstellte und vergleichbare Ausführungen machte, die jeglicher Grundlage entbehrten.

Anschließend wurde von dem jeweiligen Call-Center-Agent ein sogenanntes „Voice-File“ erstellt, welches eine aus dem Kontext gerissene Zustimmung des Geschädigten zum Lastschrifteneinzug dokumentieren sollte und später dem Finanzdienstleister, welcher mit den Lastschrifteinzügen beauftragt wurde, vorgelegt wurde, um den Einzug zu legitimieren. Der Begriff „Kündigung“ wurde in diesen Aufzeichnungen bewusst vermieden, um so den Eindruck zu erwecken, es handele sich um den Abschluss eines Neuvertrages. Für das Produkt „Gewinngarantie 4 U“ wurde später bei insgesamt 21.924 Geschädigten Lastenschriften in Höhe von insgesamt 1.969.871,74 € abgebucht. Abzüglich der Rücklastschriften, die aufgrund eines späteren Widerrufs der Geschädigten erfolgten, verblieb eine Summe in Höhe von 866.782,95 € als Einnahmen der Firma F. Call.

Für das Produkt „DreamWin“ wurden bei insgesamt 25.053 Geschädigten Lastschriften in Höhe von 2.251.012,05 € abgebucht. Abzüglich der Rücklastschriften verblieben hier Einnahme in Höhe von 1.157.537,55 €.

Nach übereinstimmenden Erkenntnissen der Experten des Antispam e. V. wie auch der Kanzlei Richter Berlin zufolge handelt es sich um Täter, die unter den Namen Global Mind International Ltd. und FutureCall Al & Aydin GbR (bzw. auch nur mit Namensbestandteilen hiervon) agieren.

Gegen die genannten Personen war bereits seit Ende letzten Jahres auch seitens der Kanzlei Richter Berlin wegen dreister Belästigungen ermittelt und zivilrechtlich vorgegangen worden. 

Sollten Sie selbst oder von Ihnen - beispielsweise in Ihrer Eigenschaft als amtlich bestellter Betreuer, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter o. ä. - betreute Personen mit Forderungen angeblicher Forderungsinhaber, Inkassobüros, Rechtsanwälte, Forderungsverwalter o. ä. oder mit Lastschriften konfrontiert sein, die einen Bezug zu " Global Mind International Ltd.", " FutureCall Al & Aydin GbR", "Ahmet Al", "Oktay Aydin",  "Easywin 2009" "Gewinngarantie 4 U" oder "DreamWin" aufweisen, gilt:

Zahlen Sie keinesfalls ungeprüft! Erkennen Sie keine Forderungen ungeprüft an! Schließen Sie nicht ungeprüft irgendwelche Ratenzahlungsvereinbarungen! Äußern Sie sich überhaupt nicht
gegenüber den Vertretern derartiger Forderungen, es sei denn, Sie wissen genau, was Sie tun! Prüfen Sie auch sofort die Möglichkeit der Rückgabe betroffener Lastschriften bei Ihrer kontoführenden Bank! Sichern Sie im Zweifel dabei die Beweislage! Verlassen Sie sich nicht allein auf gut gemeinte Ratschläge irgendwelcher Bekannter oder gar von Mitarbeitern von Banken, wenn diese von einer Geltendmachung von Forderungen abraten! 
Lassen Sie sich gegebenenfalls von einer unabhängigen
, erfahrenen und zur Rechtsberatung berechtigten Person Ihres Vertrauens diesbezüglich beraten!

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Kommentare (1)
1Montag, den 16. Mai 2011 um 18:48 Uhr
Staszewski
Am 5.Oktober 2010 hat der Prozess gegen die Flachsmarkt-Bande begonnen, bisher hat niemand darüber berichtet was daraus geworden ist! Wer weis was darüber?
Gruß Jack

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