08.
Sep
2009

AG Karlsruhe: Schadensersatzhaftung der Abofallen-Anwältin Katja Günther wegen Beihilfe zum Betrug

Hits
Das Amtsgericht Karlsruhe hat die für die Vertretung diverser Internetabofallendienste berüchtigte Rechtsanwältin Katja Günther zu Ersatz der anwaltlichen Forderungsabwehrkosten verurteilt und dies auf den Aspekt der Beilhilfe zum Betrug gestützt.
In der nun vorliegenden Entscheidung heißt es:
"Zwischen der Klägerin und der Firma (...) war dennoch kein Vertrag zustandegekommen, weil die Gestaltung der Onlineseite bewusst so erfolgte, dass ein durchschnittlicher Benutzer der Auffassung war, er fülle lediglich eine Anmeldung aus. Der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit befand sich unter dem Anmelde-Button in dem oben genannten Absatz, dort jedoch am Ende. Die Seite ist ersichtlich darauf angelegt, Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebotes. Unstreitig war der Beklagten bekannt, dass ihre Auftraggeberiri I(...) in einer Vielzaht von Fällen Ansprüche aus angeblich so zustandegekommenen Verträgen geltend macht. Ihr war die Gestaltung der Intemetseite bekannt. Nach dem unbestrittenen Vortrag der Klägerin hat sie in vergleichbaren Fällen nach Androhung negativer Feststellungsklagen mehrfach erklärt, die entsprechenden Rechnungen würden storniert. Dies zeigt, dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren. Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug. Die Belastung der Klägerin mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte zu erstatten hat."
Erstmals wurde somit ein Rechtsanwalt der Abzockerbranche erfolgreich persönlich in Haftung genommen. Angesichts der der Kanzlei Richter Berlin bekannten Praxis auch anderer Rechtsanwälte, Forderungen bei Androhung negativer Feststellungsklage sofort fallenzulassen, ergibt sich somit eine weitere interessante Möglichkeit des Vorgehens gegen die Internet-Abofallenbranche.

Wie heise berichtet, plant der Münchener Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, der Rechtsanwältin Günther in dem Verfahren vertrat und auch die Content Services Limited in einem von der Kanzlei Richter Berlin vor dem Amtsgericht Mannheim erfolgreich geführten negativen Feststellungsvrfahren wegen Abofallen-Forderungen vertreten hatte, Rechtsmittel einzulegen.

(Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vopm 12.08.2009, Aktenzeichen 9 C 93/09, nicht rechtskräftig, Volltext  )
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Kommentare (4)
1Dienstag, den 08. September 2009 um 17:58 Uhr
Taminator
Endlich.

Endlich wird nicht nur ein Urteil gesprochen, sondern auch recht.

Weiter so.
Samstag, den 10. Oktober 2009 um 16:58 Uhr
RA Stefan Richter
Wobei nochmals darauf hingewiesen werden sollte, dass keine strafrechtliche Verurteilung erfolgt ist, sondern nur eine Schadensersatzhaftung mit strafrechtlich relevantem Verhalten begrndet wurde.
Darstellungen wie beispielsweise hier http://www.ra-quandel.de/KANZLEIQuandel/Blog/Eintrage/2009/10/9_Abofallen-Anwaltin__Beihilfe_zum_Betrug.html sind also ein wenig irreführend. Wobei ich klarstellen darf, dass ich mir eine strafrechtliche Ahndung ebenfalls wünschen würde, wenn eben Strafnormen verletzt wurden. Sollte letzeres nicht der Fall sein, müssen eben die entsprechenden Normen geschaffen werden, denn das Verhalten ist mindestens strafWÜRDIG. Dann aber wäre eben der Gesetzgeber gefragt.
2Montag, den 02. November 2009 um 21:02 Uhr
Lonesome Walker
Hm, im Moment mahnt die gute Dame aber über einen Kollegen Leute ab, die in Blogs schreiben, sie sei wegen Betruges verurteilt.

Auch schon was reingeschneit?
3Mittwoch, den 30. Juni 2010 um 05:33 Uhr
roro
Die besagte Dame und Ihre Mantanten aus der Abzockerbranche sollten sich langsam warm Anziehen. Schaut euch mal um auf http://www.tutsi.de/outlets-de-abofalle-amtsgericht-leipzig-zu-rechnungen-von-www-outlets-de/2010/03/22/tutsi-blog-aktuell/ Gruss roro
4Mittwoch, den 30. Juni 2010 um 11:07 Uhr
Shaggy
leider habe ich die 140€ bezahlt.
und meine bank sagt man kan es nicht stonieren,da es schon weg ist die überweisung.

was nun ?

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