Die rechtliche Bewertung der unerbetenen Wahlwerbe-E-Mails und -SMS der FDP kurz vor der Bundestagswahl vom 27.09.2009 waren Thema eines 29.09.2009 geführten TV-Interviews für das NDR-Medienmagazin ZAPP.
Rechtsanwalt Stefan Richter nahm gegenüber Journalisten Stellung zur Argumentation der FDP sowie der unterbeauftragten Firmen Schober und SuperComm Data Marketing GmbH aus Bonn zur angeblichen Einwilligung in die Werbung durch Klauseln allgemeiner Geschäftsbedingungen irgendwelcher Internetportale und vertrat die Auffassung, dass derartige Einwilligungserklärungen in E-Mail- bzw. SMS-Werbung durchweg unwirksam sind. Seine Einschätzung: Die von FDP-Spam Belästigten dürften Unterlassungs- sowie Ersatzansprüche wegen etwaiger Rechtsverfolgungskosten haben.Links
Beitrag in der NDR-Mediathek
Artikel über Sendung auf den Webseiten des NDR-Medienmagazins ZAPP
Kommentare im Blog des NDR-Medienmagazins ZAPP
Beitrag "ZAPP: Die FDP-Massenmails und der Datenschutz" auf netzpolitik.org mit ausführlichem Interview mit Markus Beckedahl von netzpolitik.org
Pressemeldung der Piratenpartei Deutschland "FDP betätigt sich als Massenspammer" mit reger Diskussion zum Thema
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