04.
Aug
2008

Inhaber einer "spammenden" Rufnummer darf man Spammer nennen

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Das Landgericht Braunschweig hat nach mündlicher Verhandlung am 20.05.2008 einen Antrag der Firma Server-Tel Ltd. & Co KG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen kritische Berichterstattung über ihre umstrittenen Praktiken zurückgewiesen.

Hintergrund waren unerbetene Werbe-SMS, die von Rufnummern der Hannoveraner Erotikchat-Betreiberfirma Server-Tel GmbH & Co KG ausgehend auf das Mobiltelefon des Verfügungsbeklagten versandt wurden und über die dieser empört im Forum des Verbraucherschutzvereins Antispam e. V. auf www.antispam.de berichtet hatte.

Die Abzocke-Masche funktionierte im konkreten Fall so: Auf einer in einer privaten Kontaktanzeige im RTL-Videotext veröffentlichten Mobilfunknummer des Opfers meldete sich eine "unbekannte" Personen per SMS. Diese verwendete eine vertraut klingende Anrede und hatte eine Aufmachung, die eine Privatperson als Absender vermuten ließ. Als das Opfer am Ende der SMS herunterscrollte, faqnd sich dort nach einer Vielzahl von Leerzeilen versteckt die Angabe "70 SMS a 0,85 EUR". Das Opfer wollte herausfinden, wer hier der Absender war und antwortete per SMS-Nachricht "Ruf mich mal an." Unmittelbar hierauf erhielt das Opfer eine Vertragsbestätigung der Firma "MEDIA-COM" unter Hinweis auf die Internetseite www.smspaket24.de. Die Vertragsbestätigung wurde also versandt, ohne dass zuvor ein sog. Codewort (wie z. B. KATI oder FLIRT) durch den Nutzer verschickt worden war. Obwohl er hierauf nicht antwortete, wurde er dann von offenbar gewerblichen Chatanimateuren (stets weiblich, einsam und universell bereitwillig natürlich) noch mehrmals per SMS traktiert.

Justizgebäude BraunschweigVor diesem Vorgehen warnte das Opfer öffentlich in einem Forenbeitrag unter www.antispam.de und wurde von der Firma Server-Tel Ltd. & Co KG prompt abgemahnt. Argument: Die Firma Server-Tel Ltd. & Co KG sei nur "technischer Dienstleister". Die Rufnummer habe die Firma Server-Tel Ltd. & Co KG der Firma Media-Com zum Betreiben eines Chats überlassen. Die vom Opfer eingeschaltete Rechtsanwaltskanzlei Richter wies die Abmahnung zurück, woraufhin die Firma Server-Tel Ltd. & Co KG Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Unterlassung dieser Äußerungen vor dem Landgericht Braunschweig stellte.

Über ähnliche Machenschaften der Firmengruppe um den Geschäftsführer der Firma Server-Tel Ltd. & Co KG, Herr Cem Ö. hatten allerdings bereits zahlreiche Medien unter der Bezeichnung "KATI-Masche" berichtet. Viele Mediendienste waren daraufhin ebenfalls von von der Hannoveraner Firma Server-Tel Ltd. & Co KG abgemahnt worden und fast alle hatten daraufhin die Berichterstattung über diese dreisten Fälle von Abzocke eingeschränkt oder eingestellt. Selbst die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte eine von ihr veröffentlichte Warnmeldung zunächst von ihren Seiten genommen, wodurch sich die Firma Server-Tel Ltd. & Co KG offensichtlich in ihrem Vorgehen bestätigt sah.

Im Forum des Verbraucherschutzvereins Antispam eV. auf www.antispam.de hatten sich allerdings in der Zwischenzeit eine Vielzahl von Betroffenen gemeldet, die engagiert Beweise für die fehlende Seriosität und Rechtskonformität des Geschäftsmodells der Firma Server-Tel Ltd. & Co KG zusammentrugen. So konnte unter anderem herausgefunden werden, dass nicht nur von diversen Mobilfunknummern, die alle der Firma Server-Tel Ltd. & Co KG zugeordnet waren, unerbetene Spam-SMS bundesweit verschickt worden waren. Die SMS-Server der Firma Server-Tel Ltd. & Co KG waren offenbar zu verschiedenen Zeiten auch so konfiguriert, dass jede SMS an die Rufnummer des SMS-Servers der Server-Tel Ltd. & Co KG, mit einer Vertragsbestätigung beantwortet wurde, obwohl sie keinerlei Codewort enthielt.

Hierdurch konnte die Kanzlei Richter vor dem Landgericht Braunschweig umfangreiche Mittel zur Glaubhaftmachung vorlegen. Angesichts dessen räumte der Geschäftsführer der Firma Server-Tel Ltd. & Co KG vor dem Landgericht Braunschweig ein, dass die Server der Firma Server-Tel Ltd. & Co KG zeitweise so konfiguriert waren, dass eine Vertragsbestätigung versandt wurde, auch wenn überhaupt kein Codewort per SMS an den Server übermittelt worden war. Das Landgericht Braunschweig wies daraufhin den Antrag der Firma Server-Tel auf Erlass einer einstweligen Verfügung nach mündlicher Verhandlung zurück.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

(LG Braunschweig, Urteil vom 20.05.2008, AZ: 9 O 1047/08 (147, Volltext hier)

Server-Tel hat inzwischen Berufung zum Oberlandesgericht Braunschweig eingelegt.

 

Update 08.09.2008:

Die Firma Server-Tel hat unter dem 29.08.2008 die Berufung zurückgenommen. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat daraufhin Server-Tel mit Beschluss vom 02.09.2008 des Rechtsmittels für verlustig erklärt und Server-Tel die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt. Das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 20.05.2008 ist damit nunmehr rechtskräftig.

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