17.
Feb
2012

LG Osnabrück: Bewährungsstrafen für Michael Burat u. a. wegen Abmahnungen nach selbst angeforderten Spam-Mails

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Das Landgericht Osnabrück hat nach Mitteilungen der Pressestelle des Gerichts gegen den bislang vor allem wegen seiner Verwicklung in Abofallen bekannt gewordenen Unternehmer Michael Burat und den Münchener Rechtsanwalt Bernhard S. Bewährungsstrafen von 18 Monaten (Burat) sowie die Auflage der Zahlung von EUR 120.000 an gemeinnützige Organisationen bzw. 15 Monaten (Rechtsanwalt S.) verhängt. Zwei weitere Angeklagte wurden zu einer Bewährungsstrafe von 7 Monaten bzw. einer Geldstrafe verurteilt.

Zugrund lagen den Verurteilungen Vorfälle aus den Jahren 2004 und 2005. Vielfach wurden nach den Feststellungen des Landgerichts Abmahnungen wegen der Zusendung elektronischer Grußkarten gegen etliche Unternehmen und Organisationen ausgesprochen, obwohl diese zuvor selbst angefordert wurden. Die nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Rechtsanwalt S. gefertigten Abmahnungen seien mit der Forderung nach Ersatz von Kosten der anwaltlichen Tätigkeit verbunden worden, während tatsächlich die Zahlungen unter den Angeklagten aufgeteilt worden seien. Sodann soll auf diese Weise in einigen Fällen auch die Zahlung von Vertragsstrafen provoziert worden sein. Rechtsanwalt S. soll um die Provokation der E-Card-Zusendungen in etlichen Fällen gewußt haben.

Das Gericht verurteilte wie angeklagt wegen gewersbmäßigen Betruges, blieb aber deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die für Michael Burat eine Gesamtfreiheitstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten sowie für Rechtsanwalt S. von 3 Jahren gefordert hatte, die beide nicht mehr hätten zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück ist noch nicht rechtskräftig.

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