Haben Sie keine Furcht vor den Kosten eines Anwalts: Die beste Lösung: Gleich zu Beginn des Gesprächs offen ansprechen! Die Information, um welchen Spam es sich handelt und das darauf basierende Gespräch über die Höhe der zu erwartenden Kosten sind selbstverständlich kostenfrei, so dass mich jeder ohne Sorgen zunächst einmal ansprechen kann. Wenn man sich dann letztlich nicht einigen kann, ist es auch kein Beinbruch.
Generell gilt aber in Spamfällen: Spamversender und ihre Helfershelfer sind verpflichtet, Ihre Anwaltskosten als Schadensersatz vollständig zu bezahlen. In den meisten Fällen von Spam werde ich daher auch auf die Erhebung eines Kostenvorschusses verzichten und bei erhöhter Unsicherheit bezüglich der Rechtslage oder auch nur bezüglich der Wahrscheinlichkeit, meine Kosten beim Gegner auch tatsächlich einzutreiben, rate ich meinen Mandanten im Zweifel generell recht deutlich davon ab, auch nur eine außergerichtliche Recherche oder gar Rechtsverfolgung vorzunehmen. Ich weiß natürlich, dass kaum eine Privatperson bereit und in der Lage ist, für die Genugtuung, dass diesen Gaunern gehörig auf die Finger geklopft wird, mehrere hundert Euro aus eigener Tasche zu bezahlen. Daher verfolge ich in der Regel nur solche Fälle, in denen ein persönliches Kostenrisiko des Mandanten extrem unwahrscheinlich ist.
Falls Sie über geringe finanzielle Mittel verfügen, könnten Sie zudem Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe haben. Sie sollten dann zusätzlich die folgenden Formulare ausfüllen und mir diese nebst Belegen zukommen lassen:
Myspace
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