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Anzeigenauftragsangebot mit zumindest grenzwertiger AufmachungEine besonders unseriöse und seit Jahren weit verbreiteten Masche ist die des so genannten Adressbuchbetruges oder Adressbuchschwindels, deren Opfer vornehmlich kleinere Gewerbetreibende und Selbständige sind. Da die Grenzen zwischen unmoralischem, aber zulässigem Bewerben nutzarmer Angebote über rechtswidrige Werbung bis hin zu strafbarem Betrug fließend sind und die Täter äußerst geschickt in den Grauzonen agieren ist eine pauschale Bewertung bestimmter Firmen oder ihrer Geschäftsmodelle praktisch nie möglich. Die Bezeichnung der Masche als Betrug im strafrechtlichen Sinne ist daher nicht in jedem Einzelfalle berechtigt.

Die Betreiber derartiger Geschäftsmodelle verlegen Branchen-Verzeichnisse, die - angeblich - gedruckt oder ins Internet gestellt werden sollen. Da derartige Verzeichnisse sowohl für suchende potentielle Nutzer, als auch für inserierende Geschäftsleute nur dann einen Wert haben, wenn sie annähernd vollständig sind oder doch zumindest einen erheblichen Teil der Gewerbetreibenden jeder Branche an den Zielorten abdecken, ist von vornherein klar, dass sich keine zahlenden Inserenten für Verzeichnisse finden lassen nicht nicht derartig beschaffen sind.

Das Geschäftsmodell der Adressbuchbetrüger beruht jedoch nicht auf der seriösen Gewinnung von Inserenten durch Erstellung eines werthaltigen Verzeichnisses, sondern auf der Inserentengewinnung durch Täuschung. Zum Schein werden zwar meist Verzeichnisse erstellt. Diese Verzeichnisse sind jedoch in der Regel entweder für die lesenden Nutzer - branchenunüblich - kostenpflichtig oder aber grob unvollständig. Die dort verzeichneten Inserate werden also niemals von potentiellen Kunden gelesen, so dass derartige Verzeichnisse auch treffend Adressengräber genannt werden.Um dennoch zahlende Inserenten zu finden, versenden die Betreiber dieser Geschäftsmodelle Formulare, die irreführend aufgemacht sind, so dass der Empfänger nicht merkt, dass es sich um ein Vertragsangebot handelt. Teilweise werden diese Formulare - wie von den Versendern beabsichtigt - als bloße Korrekturabzüge innerhalb eines bereits bestehenden kostenpflichtigen Vertrages oder für kostenlose Grundeinträge angesehen. Oft sind die für ein geschäftliches Inserat vertragswesentlichen Informationen nicht entzhalten. Manchmal wird durch die Aufmachung zudem suggeriert, es handele sich um ein amtliches Verzeichnis oder gar bei dem Absender um eine Behörde (vgl. Meldung "Potentiell irreführende, nicht amtliche Informationen/Markenregister“ des Marken­ und Geschmacksmustereintragungsamts der Europäischen Union). Nicht selten versteckt sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zudem ein Abonnement für mehrere Jahre. Die im Formular mehr oder weniger versteckten Hinweis auf Kostenpflichtigkeit und Dauer der Anzeigenschaltung sind oft drucktechnisch gezielt auf schwere Erkennbarkeit getrimmt.

Das Geschäftsgrundmodell weist erhebliche Ähnlichkeiten mit dem der so genannten Abofallen auf und unterscheidet sich hiervon vor allem durch die Art und Weise des Erstkontaktweges. Das Prinzip, die Unaufmerksamkeit von Menschen durch geschickte Täuschungshhandlungen zu verstärken und auszunutzen und dabei dem Opfer ein mehr oder weniger wertloses Produkt unterztujubeln, ist jedoch in beiden Modellen dasselbe.

Nicht selten werden sie im täglichen Geschäftsbetrieb von Mitarbeitern oder vom gestressten Firmenchef nur grob überflogen und unterschrieben zurückgeschickt. Oft entdecken die Opfer derartiger Geschäftemacher das Problem erst, wenn die Rechnung kommt.

Die "Verleger" versuchen im Falle einer Rücksendung des unterzeichneten Formulars regelmäßig, erheblichen Druck auf ihre Opfer auszuüben. Immer wieder ist festzustellen, dass die Forderungen durch Inkassoaufschläge hochgeschraubt werden. Dann werden wieder "gnädige" Vergleichsvorschläge in Höhe des Ursprungsbetrages anzubieten. Viele lassen sich davon mürbe machen und zahlen, um ihre Ruhe zu haben. Nicht zuletzt, weil in Schreiben von mit den Gaunern verbundenen Inkassobüros und Rechtsanwälten immer wieder mit viel heißer Luft vorgegaukelt wird, die Rechtslage sei eindeutig und das Opfer habe keine Chance, sich von der Zahlungspflicht zu befreien.

Dies ist jedoch keineswegs zutreffend. Bei richtigem Vorgehen ist es in vioelen Fällen sehr wohl möglich, die dreisten Forderungen abzuwehren. Es kommt jedoch auf die richtige Vorgehensweise an. Gefährlich ist es geradezu, bei fehlender Erfahrung auf eigene Faust mit den gerissenen Betreibern dieser Geschäftsmodelle zu verhandeln. Oft kommt es für den Erfolg der Rechtsverteidigung nicht nur entscheidend darauf an, welche Erklärungen abgegeben werden, zumal meist Fristen laufen. Vielmehr ist es in der Regel auch wichtig, bestimmte Erklärungen gerade zu unterlassen.

Sollten Sie Betroffener von Adressbuchbetrügereien sein, so ist zu raten, möglichst kurzfristig mit einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt Ihres Vertrauens Kontakt aufzunehmen und den Fall einmal kurz durchprüfen zu lassen. Zuvor sollten Sie keinesfalls auf eine unberechtigte Forderung Zahlung leisten, weil selbst eine erfolgreiche gerichtliche Rückkforderung etwa gezahlten Geldes zusätzlich noch mit dem Risiko der Insolvenz des Betreibers des unseriösen Geschäftsmodelles verbunden ist.

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Deutsches Gewerbe- und Industrieregister DGI: Grammatikalische Hochseilartistik am Rande des Betrugs

Auf einen ganz besonders exemplarischen Fall offensichtlich versuchter Täuschung von Werbeadressaten weist die Kanzlei meines Berliner Kollegen Thomas Meier in einem Artikel über das "Deutsche Gewerbe- und Industrieregister" (DGI) hin. Mehr ...

Mittwoch, 2. Mai 2012

OLG München: Verkauf eines Unterlassungsanspruchs durch die Neue Branchenbuch AG sittenwidrig und rechtsmissbräuchlich

Die Neue Branchenbuch AG und ihr äußerst umtriebiger Aktionär und spiritus rector, Herr Oliver Georg Heller, haben ganz offenbar ein weiteres Glanzstück zweifelhaften Geschäftsgebarens an den Tag gelegt. Die nicht nur für irreführende Offertenformulare, sondern neuerdings auch für Zensurdrohungen via Markenrecht gegen blogger und Forenbetreiber berüchtigte Neue Branchenbuch AG ging in letzter Zeit allen Ernstes gegen mindestens einen weiteren Branchenbuchanbieter wegen irreführender Formulargestaltung im gerichtlichen Eilverfahren vor und ließ sich den Unterlassungsanspruch dann auf eigene, nachdrückliche Initiative in einer nach Auffassung des OLG München sittenwidrigen und rechtsmissbräuchlichen Weise ... Mehr ...

Donnerstag, 16. Februar 2012

BGH: Werbung der Neuen Branchenbuch AG nutzte planmäßig und systematisch die Unaufmerksamkeit der Formularempfänger aus

Einem nun veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs ist zu entnehmen, dass der I. Zivilsenat eine Entscheidung des Wettbewerbssenats des OLG Frankfurt gebilligt hatte, wonach die seitens der Neuen Branchenbuch AG versandten Eintragungsoffertenformulare in unlauterer Weise über ihren Werbecharakter ... Mehr ...

Freitag, 23. Dezember 2011

LG Düsseldorf: Neue Branchenbuch AG scheitert mit vermeintlichen Unterlassungsansprüchen

Das Landgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass die Neue Branchenbuch AG (Frankfurt) (Alleingesellschafter: Oliver Georg Heller) keinen Anspruch gegen den Antispam e.V. auf Unterlassung bestimmter angegriffener kritischer Äußerungen wegen irreführender Adressformulare der Neuen Branchenbuch AG (Frankfurt) unter Nennung des Namens der Neuen Branchenbuch AG im titletag des kritischen Themenstrangs hat.... Mehr ...

Dienstag, 23. August 2011

Tschechien: Gesetzesnovelle bringt Nichtigkeit von Adressbuchschwindelverträgen

In Tschechien hat man offenbar erkannt, dass es mit dem Kuschelkurs gegenüber den Adressbuchschwindlern nicht weiter gehen kann. Man packt sie, wo allein es wirklich schmerzt - beim Geld. Mehr ...

Samstag, 10. Juli 2010

GE-Zentrale: Flucht in die Säumnis in Leipzig und Regensburg

Die für ihre Adressbuchgaunermasche berüchtigte GE-Zentrale Ltd. (Bonn) und ihr Director (Geschäftsführer) Harun Tanomand (Köln) sind offensichtlich mit ihrem Latein am Ende. In zwei vor den Landgerichten Regensburg bzw. Leipzig geführten Verfahren wegen unerbetener Telefaxwerbung flüchteten sie in die Säumnis.... Mehr ...

Montag, 10. Mai 2010

StA Potsdam: Betrugsanklage gegen Hintermann von bundessterberegister.de

Die Adressbuchschwindelmasche funktioniert doch seit Jahren wunderbar, dachte sich offenbar auch der Gebrauchtwagenhändler Stephan M. aus Groß Kreutz (Potsdam-Mittelmark) und schuf mal eben das "Bundessterberegister". Nun steht er wegen besonders schweren Betruges unter Anklage. Mehr ...

Mittwoch, 7. Oktober 2009

Gewerberegisterzentrale/HR-Datendienst: Gegenschlag gegen Adressbuch-Spammer

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Ein weiterer Adressbuchschwindler mit unverbesserlicher Neigung zum Massenfaxen wurde durch Ermittlungen der Kanzlei Richter Berlin enttarnt. Hinter den auf Werbefaxen auftauchenden Bezeichnungen "HR Datendienst" und "Gewerberegisterzentrale" verbirgt sich offenbar die Betreiberin der Webseite gewerbeverzeichnis-24.com Desiree Kürschner aus Bürstadt.... Mehr ...

Samstag, 25. Juli 2009

GE-Zentrale Ldt.: Niederlage nach Fax-Spamming

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Der GE-Zentrale Ltd. (gewerbeeintrag-zentrale.de) und ihrem Director Tanomand wurde per einstweiliger Verfügung untersagt, weiterhin unerbeten Werbefaxe an einen Mandanten der Kanzlei Richter Berlin aus Wolfen zu richten. Nun gaben sie auf. Mehr ...

Donnerstag, 23. Juli 2009

Zeugenaufruf: Adressbuchgauner-Fax "Gewerbezentrale"

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Die Kanzlei Richter Berlin sucht Zeugen, die Angaben zu den Hintermännern der Werbefaxaussendung "Gewerbezentrale Register für Industrie, Handel und Gewerbe" machen können. Mehr ...

Sonntag, 28. Juni 2009

AG Wiesbaden: Kein Entgeltanspruch nach Anfechtung täuschend aufgemachter Adressengrab-Offerte

Das Amtsgericht Wiesbaden wies eine Klage der DPM Presse- u. Medienverlag GmbH ab, die unter der Geschäftsbezeichnung "Deutsches Gewerbeverzeichnis für Industrie, Handel und Gewerbe" Vertragsangebote in täuschender Aufmachung verschickt. Mehr ...

Mittwoch, 5. November 2008

StA München I: Rückgewinnungshilfeverfahren gegen mutmaßlichen Adressbuchbetrüger Richard Mayerhofer

Die Staatsanwaltschaft München I führt derzeit im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen gewerbsmäßigen Betruges durch rechnungsähnlich gestaltete Schreiben ein Rückgewinnungshilfeverfahren gegen den Geschäftsführer der HKI s.r.o. & Co. KEG Herrn Richard Mayerhofer zugunsten der Opfer ... Mehr ...

Dienstag, 4. November 2008

AG Erding: Unwirksame Vertragslaufzeitklausel in Adressbuch-Bestellformular

Das Amtsgericht Erding entschied in einem Verfahren gegen die DPM Presse- und Medienverlag GmbH, dass durch die Klausel "Datensätze gelten für ein Jahr" keine Vertragslaufzeit von einem Jahr vereinbart ist. Mehr ...

Montag, 3. November 2008

TV-Tipp: 02.06.2008 20:15 RBB-Magazin WAS! zu Adressbuchschwindlern

Die Sendung berichtet über die Machenschaften der Adressbuchgaunerbranche, die mittlerweile bundesweit erheblichen Schaden anrichtet. Mehr... Mehr ...

Donnerstag, 29. Mai 2008

Spiess umgedreht: Spammende Adressbuchgauner erfolgreich auf Unterlassung verklagt

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+++ Adressbuchgauner machen immer weiter +++ Spamfaxe bundesweit für ominöse "Gewerberegisterzentrale" verschickt +++ Gegenschlag erneut erfolgreich +++ Spammer zu Unterlassung und Schadensersatz wegen Rechtsanwaltskosten der Spamabwehr verurteilt +++ Mehr... Mehr ...

Montag, 21. April 2008