27.
Sep
2010

Verbraucherzentrale: Markenrechtlicher Kampf gegen Trittbrettfahrer

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wehrt sich nun gegen die in letzter Zeit geradezu epedemisch agierenden Trittbrettfahrer, die nicht nur meist illegal "einen auf Verbraucherschutz" machen, sondern obendrein noch den irreführenden Eindruck der Nähe zu Verbraucherschutzverbänden zu erwecken suchen.

So geht der vzbv ausweislich einer aktuellen Pressemitteilung derzeit gegen einen "Verbraucherschutzzentrale Telefonische Rechtsberatung e.V." vor, der über eine 0900-Mehrwertdienstenummer Rechtsberatung anbieten soll. Bei Anrufen werde dann auf die Beratung durch die "Kollegen" der Verbraucherzentrale verwiesen. Nur folgerichtig ist natürlich angesichts eines derart dreisten, offensichtlichen hit-and-run-Projektes, dass auf einen Kostenhinweis für die Mehrwertdienstenummer verzichtet wird. Der vzbv teilt mit, er habe diesbezüglich Klage eingereicht.

Eine ebenfalls dreiste Masche wird einer "Verbraucherzentrale für Muslime" vorgeworfen. Mit der Abbildung einer Broschüre der Verbraucherzentrale soll der Eindruck erweckt worden sein, man sei mit der Verbraucherzentrale verbunden. Auf Abmahnung habe sich die "Verbraucherzentrale für Muslime" strafbewehrt zur Unterlassung verpflichtet.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der vzbv auf markenrechtlicher Grundlage vorgeht und somit Nutzen aus der neuesten Rechtsprechung des BGH zieht, der festgestellt hatte, dass der Begriff der Verbraucherzentrale Markenschutz genießen kann.

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