13.
2009

Stadt Rostock: Rechtswidrige Entsorgungsauftragsvergabe nach dem Prinzip Augen zu und durch

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Nach einer von der Kanzlei Richter Berlin erhobenen Beschwerde an die Europäische Kommission aus dem Jahre 2007 wurde nunmehr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Praxis der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Abfallentsorgung durch die Stadt Rostock eingeleitet. Hintergrund war die jahrelange Praxis der Stadt Rostock, Aufträge im Umfang von insgesamt etwa 153 Millionen Euro ohne förmliches Ausschreibungsverfahren an nicht ausschließlich im Eigentum der Stadt befindliche Unternehmen zu vergeben. Somit war es letztlich möglich, ohne ein transparentes Preisfindungsverfahren öffentliche Gelder in (auch) private Taschen zu leiten. Insbesondere war keineswegs sichergestellt, dass die letztlich von den Rostocker Bürgern aufgrund der zu zahlenden Entsorgungsgebühren ein Niveau hatten, welches der Umlage ausschließlich der angemessenen Entsorgungsaufwendungen entsprach. Obwohl in der Bürgerschaft der Stadt Rostock über Jahre mehrfach Protest erhoben wurde, verteidigten sowohl Oberbürgermeister Arno Pöker (SPD), also auch der ihn 2006 im Amt beerbende Oberbürgermeister Roland Methling (parteilos) die offensichtlich rechtswidrige Verfahrensweise und wurden durch die Mehrheitsfraktionen der Stadt Rostock hierin immer wieder gestützt.
Aus der Kanzlei Richter zugespielten Unterlagen hatte sich ergeben, dass ein Rostocker Bürger bereits im Jahre 2004 das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern über überhöhte Preise pro Tonne Entsorgungsmaterial informiert und um aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die Stadt Rostock wegen des bereits im Jahre 1998 zwischen der Stadt Rostock und der Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock (EVG) ohne Ausschreibung geschlossenen Entsorgungsvertrages über Restabfälle gebeten hatte. Hierauf hatte der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Gottfried Timm (SPD) Ende 2004 antworten lassen:
Zu der von Ihnen dargestellten Problematik der Abfallbehandlung ab Juni 2005 für die Hansestadt Rostock kann ich Ihnen mitteilen, dass das Innenministerium im Rahmen der Rechtsaufsicht über die Hansestadt Rostock eine umfassende Prüfung der Angelegenheit vorgenommen hat. Ergebnis der Prüfung, die aufgrund des kompkexen Sachverhalts der Nachforderung wesentlicher Unterlagen bei der Hansestadt Rostock bedurfte, ist, dass vergaberechtliche Vorschriften nicht verletzt wurden.
Der von Ihnen kritisierte höhere Preis pro Tonne im Vergleich zur Abfallentsorgung Güstrow erklärt sich aus dem Umstand, dass der der Abfallentsorgung zugrunde liegende Vertrag aus dem Jahre 1998 datiert.
Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen keine detaillierten Auskünfte zu dem Vertragsinhalt geben kann.
Anfang Januar 2007 hatte sich der Rostocker Bürger ausweislich der der Kanzlei Richter Berlin zugespielten Unterlagen erneut an das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewandt. Hintergrund war, dass eine bereits im Jahre 2003 mit der (zunächst allein durch die Stadt Rostock gehaltene) Stadtentsorgung Rostock GmbH (SRG) geschlossene Zielvereinbarung (betreffend Vertragsverhältnisse über die Sammlung und Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von Bio-Abfällen, über die Straßenreinigung, über Zusammenarbeit zur Erhebung der Abfallgebühren) durch Bürgerschaftsbeschluss um drei Jahre verlängert werden sollte, obwohl sich die SRG mittlerweile nicht mehr allein im Eigentum der Stadt Rostock befand, weil 49 % der Anteile an die private Berliner ALBA AG veräußert worden waren. Oberbürgermeister Methling hatte die Änderung der Zielvereinbarung als Vorhaben verteidigt, mit dem "unter Beachtung der vergabe- und gebührenrechtlichen Vorgaben die notwendige Strukturanpassung sozialverträglich" fortgeführt werden könne (Beschlussvorlage 0824/06-BV der Hansestadt Rostock). Der Rostocker Bürger protestierte gegenüber dem Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, verwies auf die Rechtswidrigkeit der erneuten ausschreibungsfreien Auftragsvergabe und explizit auch darauf, dass die Entsorgungsgebühren im Landkreis Bad Doberan nach einer Auftragsausschreibung um ein Drittel gesunken waren und bat darum, gegen das Vorhaben der Rostocker Stadtverwaltung einzuschreiten. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) ließ antworteten:
"Ihr o. b. Schreiben habe ich erhalten.
Mit Schreiben vom heute habe ich der Hansestadt Rostock rechtliche Hinweise zu der betreffenden Beschlussvorlage erteilt und um Berücksichtigung bei der erneut vorzunehmenden Prüfung der Beschlussvorlage gebeten. Nach Stellungnahme durch die Hansestadt Rostock wird eine abschließende rechtsaufsichtliche Beschwerde der Angelegenheit erfolgen.
Bitte teilen Sie mir mit, in welchem Bezug Sie zu dem Sachverhalt stehen und wie Sie zu den übersandten Unterlagen gelangt sind."
Die Mehrheitsfraktionen der Hansestadt Rostock schlugen alle Bedenken in den Wind und beschlossen am 14.03.2007 die Änderung der Zielvereinbarung. Der Rostocker Bürger hakte unmittelbar danach nochmal nach und forderte erneut sofortiges Einschreiten des Innenministeriums auch wegen des Entsorgungsvertrages der Stadt Rostock mit der EVG. Er drohte die Einschaltung des Bundeskartellamtes an. Das Innenministerium nahm dann unter dem 05.04.2007 wie folgt Stellung:
"Bezug nehmend auf o. g. Schreiben vom 26.Januar 2007 bitte ich nochmals um Mitteilung, in welchem Bezug Sie zu dem Saxchverhalt stehen bzw. welche privaten Interessen Sie in dieser Angelegenheit verfolgen.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass ein rechtsaufsichtliches Einschreiten zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Verwaltung im öffentlichen Interesse und nicht zur Durchsetzung privater Interessen erfolgt. Von daher bitte ich um Verständnis, dass außenstehenden Dritten keine näheren Auskünfte über vertragliche Einzelheiten erteilt werden können.
Gleichwohl können Sie versichert sein, dass das Innenministerium alle ihm ztur Verfügung stehenden rechtsaufsichtlichen Mittel ausschöpfen wird, um die rechtmäßige Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften im vorliegenden Fall sicherzustellen."
Der Rostocker Bürger wandte sich unter dem 18.04.2007 an das Bundeskartellamt und legte den Schriftverkehr mit dem Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor. Das Bundeskartellamt antwortete, dann es sei nicht zuständig und verweigerte unter Berufung hierauf jegliche Einschätzung der Rechtslage.

Gegen dieses skandalöses Versagen aller involvierten deutschen Behörden hatte die Kanzlei Richter Berlin Beschwerde bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften erhoben und ausgeführt:
"Da nicht nur die Hansestadt Rostock nach Einschätzung des Beschwerdeführers vorsätzlich und dauerhaft gegen zwingendes europäisches Recht verstößt, sondern auch die zuständigen nationalstaatlichen Aufsichtsbehörden in Deutschland über Jahre entweder keine effektive Tätigkeit mit dem Ziel der Durchsetzung zumindest der europarechtlichen Mindestanforderungen an die Vergabepraxis der Hansestadt Rostock an den Tag gelegt haben (Aufsichtsbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern) bzw. ihnen hierzu die Kompetenz fehlt (Bundeskartellamt), wird um Prüfung des Sachverhalts und gegebenenfalls um Tätigwerden der Europäischen Kommission gebeten."
Die EU-Kommission schloss sich nunmehr der Auffassung der beschwerdeführenden Kanzlei Richter Berlin an, dass hierin ein Verstoß gegen die Eu-Vergaberichtlinien zu erblicken sei und dass insbesondere angesichts der Gesellschafterstruktur der auftragnehmenden EVG auch kein Ausnahmefall einer ausschreibungspflichtfreien sog. Inhouse-Vergabe vorliege. Private Anteilseigner hätten so einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil erlangt. Eine mit Gründen versehene Aufforderung zur Stellungnahme wurde zwischenzeitlich der Bundesrepublik Deutschland zugeleitet. Nach Mitteilung der EU-kommission hätten die bundesdeutschen Behörden in einer Stellungnahme darauf hingewiesen ...
"... dass die fraglichen Aufträge auch schon auf nationaler Ebene in Frage gestellt worden sind. Die Feststellung vergaberechtlicher Verstöße durch die Kommission könnte also dazu beitragen, dass die betreffenden Verträge bald beendet und anschließend EU-weit ausgeschrieben werden."

richter-stefan-kommentar
Das Verfahren zeigt: Die nationalen Behörden haben hier durchweg versagt. Die Abfallbranche scheint derart strukturiert zu sein, dass nach dem Prinzip der Krähen, die sich bekanntlich gegenseitig kein Auge aushacken, keinerlei gerichtliche Verfahren von Entsorgungsunternehmen gegeneinander mit dem Ziel angestrengt werden, die Rechtswidrigkeit der Vergabepraxis der Stadt Rostock auf nationaler Ebene festzustellen. Die Interessen der potentiell von ungerechtfertigt hohen Entsorgungsgebühren betroffenen Bürger bleiben - wie auch in weiten Teilen des Wettbewerbsrechts, beispielsweise bei unerbetener Werbung - auf der Strecke, denn: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Fazit: Aus Brüssel kommen nicht nur Verordnungen über den Krümmungsgrad von Bananen. Die Beschwerde zur EU-Kommission kann ein machtvolles Instrument auch des einzelnen Bürgers sein, mit dem auch gegen massivste Widerstände des Bürokratenapparats ein Ende rechtswidrigen Schmarotzertums an den Geldbeuteln der Bürger erreicht werden kann! Die Privatisierung von öffentlichen Aufgaben sehe ich prinzipiell höchst kritisch. Umso mehr hat eine Verwaltung - wenn sie denn sich dazu entschließt, eine Partnerschaft mit Privatunternehmen einzugehen - für Transparenz bei der Auftragsvergabe zu sorgen. Die ganzen Umstände der Angelegenheit, insbesondere die massiven Versuche des Innenministeriums, hier den Deckel auf den Informationen zu halten, haben nach meiner Meinung einen höchst unangenehmen Beigeschmack. Das Innenministerium unternahm einerseits nichts Zielführendes gegen die offensichtlich rechtswidrige Auftragsvergabe und somit gegen die massiven Verstöße gegen öffentliche Interessen zugunsten privatwirtschaftlicher Interessen in Rostock und versagte somit in seiner Funktion als rechtsaufsichtsführende Behörde gegenüber der Stadt Rostock. Andererseits bringt es das Innenministerium fertig, zur Begründung seiner außerordentlichen Neugier über die Informationsquellen des Bürgers sich nun gerade auf das angebliche "öffentliche Interesse" und die Nachrangigkeit "privater Interessen" zu berufen. Da frage ich mich doch, wessen Interessen man in Schwerin wohl tatsächlich im Auge hatte. Der Bund macht die Augen zu und sagt hinterher vieldeutig, die Aufträge seien "auf nationaler Ebene in Frage gestellt worden". Soso, von wem denn bitteschön. Von einem einzelnen Bürger gegen den geballten Widerstand von Bund, Land und Kommune!
Gut, dass Brüssel das Scheunentor für Korruption und Mauschelei namens ausschreibungsfreie Auftragsvergabe nun wohl auch in Rostock mit lautem Knall geschlossen hat.
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