23.
Aug
2007

AG Eberswalde: HWS-Trauma: Keine Bagatellkollisionsgrenze - 1.000 EUR Schmerzensgeld

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+++ HWS-Verletzung: Keine Bagatellgrenze für kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderungen +++ Kostenpauschale für Verkehrsunfälle auch in Brandenburg € 25,00 +++

Das Amtsgericht Eberswalde hat in einem erst kürzlich erstrittenen Urteil entschieden, dass die Annahme einer Harmlosigkeitsgrenze für kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderungen, unterhalb derer die unfallbedingte Entstehung einer HWS-Verletzung ausgeschlossen werden kann, nicht dem neuesten Stand der medizinischen Forschung entspreche. Ein HWS-Syndrom könne auch durch das bloße psychosomatische Erleben einer Unfallsituation ausgelöst werden. Demnach wurde der durch mich vertretenen Klägerin nach vier Jahren Prozess ein Schmerzensgeld für das erlittene HWS-Syndrom in Höhe von € 1.000,00 zugesprochen.

Zudem bewertete das Gericht die Praxis vieler Haftpflichtversicherer, die em Unfallopfer zustehende Kostenpauschale für den Aufwand bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen insbesondere in den neuen Bundesländern auf € 15,00 zu drücken als rechtswidrig und sprach die Differenz zu den verlangten € 25,00 zu.


KommentarFazit: Den Haftpflichtversicherern wird es zukünftig schwerer gelingen, mit der angeblichen Harmlosigkeitsgrenze zu argumentieren.

Zudem verlieren die Haftpflichtversicherer immer öfter Prozesse um die Frage, wie hoch die Unkostenpauschalen sind. Immer wieder wird versucht, die Opfer hier über den Löffel zu balbieren.

Wenn es um prinzipielle Dinge geht - und schikanöse Unfallabwicklung zählt auf jeden Fall hierzu - muss man auch mal Kleinigkeiten konsequent durchsetzen.


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